3. Die Beschwerden wurden zuständigkeitshalber an das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI), Gemeindeabteilung, weitergeleitet, welches zwei separate Verfahren eröffnete und die Gesuche um Verschiebung der ausserordentlichen Gemeindeversammlung je mit Zwischenentscheid vom 18. Juni 2024 abwies. 4. Anlässlich der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung stimmten die anwesenden Stimmberechtigten in geheimer Abstimmung mit 275 Ja- zu 91 Nein-Stimmen für einen Gemeindezusammenschluss. 5. Am 25. September 2024 entschied das DVI, Gemeindeabteilung, je separat in beiden Verfahren: 1. Auf die Stimmrechtsbeschwerde vom 7. Juni 2024 wird nicht eingetreten.