2. Am 7. Juni 2024 gelangten zum einen A._____ und B._____ sowie zum anderen C._____ je mit einer Stimmrechtsbeschwerde an den Regierungsrat des Kantons Aargau und verlangten die Verschiebung der ausserordentlichen Gemeindeversammlung. Zur Begründung führten sie im Wesentlichen aus, die Abstimmungsunterlagen seien mangel- und lückenhaft; Nachteile eines Zusammenschlusses der beiden Gemeinden sowie Argumente der Fusionsgegner würden nicht dargelegt.