lass von neuen technischen Errungenschaften stattfinden, zum Schluss gelange, dass die Leuchtpunkte die Voraussetzungen für Beiträge mittlerweile nicht mehr erfüllen (weil sie beispielsweise nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen), setze die Abteilung Tiefbau der Gemeinde eine angemessene Frist zur Sanierung an mit dem Hinweis, dass ohne Sanierung die Beitragsberechtigung wegfällt. Durch das geschilderte Vorgehen besteht für die Gemeinde eine Planungssicherheit über Zeiträume von mindestens fünf Jahren, weil (a) nicht anzunehmen ist, dass wiederholt in wesentlich kürzeren zeitlichen Abständen Neubeurteilungen durch den Regierungsrat