4.3.4. Von der Beschwerdeführerin werden sodann keine (triftigen) Gründe zur Beanstandung dessen vorgetragen, dass von den Vorinstanzen (in Anlehnung an das Beleuchtungsreglement und die Erläuterungen KSV) nur LED- Leuchten mit mindestens programmierbaren Dimmstufenprofilen als energieeffizient und dem Stand der Technik entsprechend beurteilt werden und diese Praxis vor § 13 StrG und § 9 Abs. 1 KSV standhält. Aus der Botschaft 21.122 erhellt, dass schon von Seiten des Gesetzgebers grosser Wert auf - 16 -