Nicht gefolgt werden kann der Argumentation der Beschwerdeführerin, selbst das Beleuchtungsreglement äussere sich nicht klar und nachvollziehbar dazu, was unter energieeffizienten und dem Stand der Technik entsprechenden Beleuchtungsanlagen zu verstehen sei. Die Ausführungen auf S. 7 und 12, wo von LED-Leuchten mit mindestens programmierbaren Dimmstufenprofilen gesprochen wird, die im Idealfall zudem vernetzt und dynamisch steuerbar sind, belegen das Gegenteil.