Andernfalls wäre es den Gemeinden auch zuzumuten, bei den kantonalen Behörden (Abteilung Tiefbau) vor Tätigung einer neuen Investition in Strassenbeleuchtungsanlagen Erkundigungen darüber einzuholen, was zum jeweiligen Zeitpunkt (der Sanierung oder Erneuerung) als energieeffizient und dem Stand der Technik entsprechend gilt und daher vom Kanton finanziell abgegolten wird. Doch Stand heute würde auch ein Blick in die bestehenden Vollzugshilfen (Beleuchtungsreglement, S. 7 und 12; Erläuterungen KSV, S. 5) genügen, um allenfalls vorhandene diesbezügliche Zweifel auszuräumen. Für - 14 -