Das trifft gegenwärtig auf die LED-Technologie zu, die andere energieintensivere Beleuchtungstechnologien abgelöst hat. Gleichwohl wäre es nicht sinnvoll und – wie schon von der Vorinstanz dargelegt – der Förderung des technischen Fortschritts bei den Strassenbeleuchtungen hinderlich, den Verordnungstext (§ 9 Abs. 1 KSV) dergestalt zu konkretisieren, dass Strassenbeleuchtungsanlagen in LED-Technologie zu erstellen sind; denn auch diese Technologie könnte in nicht allzu ferner Zukunft wieder durch noch leuchtkräftigere und gleichzeitig energiesparende Technologien (beispielsweise OLED;