Eine Fixierung auf Verordnungsstufe würde technische Fortschritte verhindern. Zu beachten sei überdies, dass die Inkraftsetzung des Beleuchtungsreglements unter anderem durch das vorliegende Beschwerdeverfahren verzögert werde. Das Beleuchtungsreglement werde erst in Kraft gesetzt, wenn ausreichende Rechtssicherheit bestehe. - 12 -