Es sei richtig und korrekt, dass der Gesetzgeber verschiedene Regelungsinhalte an den Verordnungsgeber delegiere. Nur müsse in einem solchen Fall der Verordnungsgeber bzw. anschliessend das Departement diese Regelungsinhalte auch umsetzen und die Umsetzung verbindlich regeln und davon entsprechende Mitteilung machen. Gerade bei Gesetzen mit einem grossen Handlungsspielraum seien klare und nachvollziehbare Ausführungsbestimmungen umso wichtiger.