Der Regierungsrat habe somit eine hohe "Handlungsfreiheit", die zumindest im offenen/pendenten Reglement näher umschrieben werden könnte (zum Beispiel wann eine Anpassung an die Teuerung erfolge). In den letzten drei Jahren seit Inkrafttreten des StrG und der KSV habe die Bauteuerung gemäss Zürcher Baukostenindex bei gegen 15% und die allgemeine Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise bei gegen 10% gelegen.