In der Beschwerdeantwort vom 28. Februar 2023 sei sodann ausgeführt worden, dass der Regierungsrat periodisch eine Neubeurteilung (der Energieeffizienz und des Stands der Technik) vornehme und den Kantonsbeitrag "allenfalls" der Teuerung anpassen werde. Auch darüber schweige sich der vorinstanzliche Entscheid aus. Der Regierungsrat habe somit eine hohe "Handlungsfreiheit", die zumindest im offenen/pendenten Reglement näher umschrieben werden könnte (zum Beispiel wann eine Anpassung an die Teuerung erfolge).