Die Beschwerdeführerin habe Kenntnis von Fällen, in welchen kein förmlicher Entscheid über die Erfüllung der Anforderungen für die Ausrichtung einer Abgeltung ergangen oder zumindest den Gemeinden nicht eröffnet worden sei (sondern nur den Installateuren). Das sei auch der Grund dafür, weshalb sich die Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat so lange hinzögen. Allenfalls müsse sich dereinst auch noch das Verwaltungsgericht mit diesen anderen vor dem Regierungsrat hängigen Beschwerden beschäftigen, was sehr bedauerlich sei und nicht der Absicht der Beschwerdeführerin entspreche.