Das vorliegende Beschwerdeverfahren laufe seit Monaten, gar schon Jahren. Trotzdem werde weiterhin der Vorabzug des Beleuchtungsreglements als Vollzugshilfe herangezogen, obwohl dessen Inkraftsetzung bis heute auf sich warten lasse. Dies sei als Hinweis darauf aufzufassen, dass noch offene Fragen/Punkte bestünden, die sich bis heute nicht beantworten liessen. Sicherlich könnten der Regierungsrat und das zuständige BVU Angaben dazu machen, weshalb das Beleuchtungsreglement bis dato nicht verbindlich erlassen worden sei. Vorabzüge sollten, wenn überhaupt, höchstens vorübergehend, nicht während Jahren, als Vollzugshilfe dienen.