solche Vollzugshilfen oder Richtlinien in der Regel Ausdruck des Wissens und der Erfahrung bewährter Fachstellen und in diesem Sinne beachtlich, -8- auch wenn ihnen kein Normcharakter zukomme (vgl. BGE 134 II 142, nicht publizierte Erw. 3.3). Schliesslich sei in der Antwort des Regierungsrats vom 22. Juni 2022 auf die Interpellation Adrian Gräub, SVP, Baden, vom 22. März 2022, 22.65 (nachfolgend: Interpellation 22.65), darauf hingewiesen worden, dass nur für mit der LED-Technologie ausgerüstete Strassenbeleuchtungen Abgeltungen bezahlt würden.