Allerdings bildet die Umsetzung des Beleuchtungsreglements und die Erfüllung der technischen Anforderungen Voraussetzung für die Pauschalabgeltung. Damit sollte ein Anreiz für die Gemeinden geschaffen werden, die Anforderungen nach energieeffizienten Leuchten und einem reglementskonformen Betrieb rasch umzusetzen, um von der Abgeltung des Kantons zu profitieren. Die Regelung der technischen Anforderungen (Normen) wie auch der Randbedingungen zum Betrieb (Beleuchtungsreglement) wird an den Verordnungsgeber delegiert (Botschaft 21.122, S. 8 ff.). Zu diesem Zweck wurde die folgende zusätzliche Bestimmung ins StrG eingefügt: -6-