zuletzt besucht am 22.04.2025) erarbeitet, welches die Beleuchtungsgrundsätze auf Kantonsstrassen definiert und regelt, welche Verkehrssituation wie zu beleuchten ist und welche Betriebszeiten einzuhalten sind. Der Zeitpunkt der Umsetzung des Beleuchtungsreglements bzw. der entsprechenden Sanierung der Anlagen wird ins Ermessen der Gemeinden gestellt, die nach eigenen betriebswirtschaftlichen Aspekten und in Abstimmung mit dem Kanton entscheiden, wann und wie die Anlagen optimal saniert oder erneuert werden. Allerdings bildet die Umsetzung des Beleuchtungsreglements und die Erfüllung der technischen Anforderungen Voraussetzung für die Pauschalabgeltung.