Um auch bei dieser vom Gesetzgeber gewählten Variante "eine rechtsgleiche Umsetzung der Strassenbeleuchtung auf dem gesamten Kantonsstrassennetz" zu gewährleisten und insbesondere dem Postulat betreffend Nachtabschaltung der Strassenbeleuchtung Rechnung zu tragen, wurde von der Abteilung Tiefbau des BVU ein Beleuchtungsreglement (Reglement Beleuchtung Kantonsstrassen, Stand November 2021, Vorabzug; abrufbar auf Beleuchtungsentschädigung beantragen - Kanton Aargau; zuletzt besucht am 22.04.2025) erarbeitet, welches die Beleuchtungsgrundsätze auf Kantonsstrassen definiert und regelt, welche Verkehrssituation wie zu beleuchten ist und welche Betriebszeiten einzuhalten sind.