II. 1. Am 1. Januar 2022 traten das Gesetz über das kantonale Strassenwesen vom 15. Juni 2021 (Strassengesetz, StrG; SAR 751.200) sowie die dazugehörige Kantonsstrassenverordnung vom 10. November 2021 (KSV; SAR 751.211) in Kraft, mit welchen u.a. die Strassenfinanzierung neu geregelt wurde. Der zentrale Punkt der Revision war die Festlegung eines neuen Verteilschlüssels mit einheitlichen Gemeindebeiträgen (von 35%) an den Bau und Unterhalt von Innerortsstrecken von Kantonsstrassen, mit dem die Gemeinden weniger belastet und die Beiträge nicht mehr nach deren Finanzkraft abgestuft werden.