2. Mit Beschwerdeantwort vom 9. Dezember 2024 beantragte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung Tiefbau, die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. In prozessualer Hinsicht wurde Antrag auf Beizug der Akten des Verfahrens WBE.2024.311 (Beschwerde der Stadt R._____ gegen den Entscheid des Regierungsrats vom 26. Juni 2024 betreffend Beleuchtungsentschädigung) gestellt. D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 23. April 2025 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: