C: Verfahrensantrag 3: Die von der Vorinstanz auferlegten Verfahrenskosten seien zu erlassen bzw. zu reduzieren, dies auf Grund der nachfolgenden Ausführungen bzw. des fehlenden Nachweises über die Kanzleigebühr/Auslagen und der auferlegten Staatsgebühr. D: Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau (nachfolgend: Beschwerdegegnerin).