A: Verfahrensantrag 1: Es sei der Beschuss Nr. 2024-001175 vom 18. September 2024 des Regierungsrats des Kantons Aargau (nachfolgend: Regierungsrat) aufzuheben und an die Vorinstanz zur Neubeurteilung zurückzuweisen. B: Verfahrensantrag 2 (Eventualantrag): Sollte das Gericht zum Schluss kommen, das Geschäft nicht an den Regierungsrat zurückzuweisen, sei dieser aufzuheben und zu Gunsten der Beschwerdeführerin zu entscheiden (Zusprechung eines Beitrags bzw. der Beleuchtungsentschädigung für das Beitragsjahr 2022).