Das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, habe am 9. Juni 2021 einem Koiteich mit Sonnendeck, aber ohne Mauern oder Granitstelen mit lediglich 5.5 m Bachabstand zugestimmt. Dieser Fall sei mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar, da die Auswirkungen auf das Gewässer und die Ufervegetation geringer seien. Zudem könne aus einem einzigen Fall von vornherein kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht abgeleitet werden, da offensichtlich keine konstante rechtswidrige Praxis bestehe, an welcher festgehalten werde (angefochtener Entscheid, S. 6).