Hinzu komme, dass die von den Beschwerdeführern angerufenen Vergleichsbauten gar nicht alle über eine Baubewilligung mit kantonaler Zustimmung verfügten und deshalb entsprechende Abklärungen und nachträgliche Baugesuche ausgelöst worden seien. Anlässlich der Augenscheinsverhandlung vom 18. April 2024 habe geklärt werden können, dass von den angesprochenen Bauten am W-Bach nur eine mit kantonaler Zustimmung im Gewässerraum bewilligt worden sei. Das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, habe am 9. Juni 2021 einem Koiteich mit Sonnendeck, aber ohne Mauern oder Granitstelen mit lediglich 5.5 m Bachabstand zugestimmt.