2. 2.1. Die Beschwerdeführer bringen vor, diverse Anstösser an den Bach hätten ebenfalls Bauten im Gewässerraum erstellt (unter Hinweis auf die Bilder 2 – 6, bei den Beschwerdebeilagen). Keine dieser Bauten, auch diejenigen der Beschwerdeführer nicht, beeinträchtige in irgendeiner Weise die natürlichen Lebensräume oder die Gesundheit von Tieren und Pflanzen (vgl. Beschwerde, S. 2 [Ziffer 3]). Diese Vorbringen sind nicht neu. Bereits vor Vorinstanz reichten die Beschwerdeführer Fotos von Nachbargrundstücken ein, welche Bauten im Gewässerraum zeigten (siehe Vorakten, act.