Planungsperimeter sei – jedenfalls in kleineren Gemeinden – in der Regel das ganze Gemeindegebiet, wobei der Fokus auf dem Land entlang des Gewässers liege. Wie die Beispiele im Erläuternden Bericht zur bundesrätlichen Gewässerschutzverordnung zeigten, habe der Verordnungsgeber eine Anpassung des Gewässerraums bzw. Ausnahmebewilligungen v.a. in dicht überbauten städtischen Quartieren und Dorfzentren zulassen wollen, die (wie beispielsweise Basel und Zürich) von Flüssen durchquert würden. In solchen Gebieten sollte die raumplanerisch erwünschte städtebauliche Verdichtung und die Siedlungsentwicklung nach innen ermöglicht und Baulücken geschlossen werden können.