In der Verwaltungsrechtspflege beträgt die Gerichtsgebühr für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Fr. 500.00 bis Fr. 30'000.00 (§ 20 Abs. 1 lit. b des Gebührendekrets vom 19. September 2023 [GebührD; SAR 662.110]). In nicht vermögensrechtlichen Streitsachen bemisst sich die Gerichtsgebühr innerhalb dieses Gebührenrahmens gemäss den angefallenen Kosten und der Bedeutung der Sache (§ 5 Abs. 1 GebührD). Im vorliegenden Verfahren sind nicht nur die Kosten für dieses Urteil, sondern auch jene für die mit den Verfügungen vom 5. November 2024 und 14. März 2025 ergangenen Zwischenentscheide zu verlegen.