4.3 Die Beschwerdeführerin stellte das Ausstandsbegehren gegen die Steuerkommissärin B._____, nachdem die Steuerkommissärin sie mit Schreiben vom 13. Februar 2019 aufgefordert hatte, zu präzisieren, gegen welche konkreten Punkte der Veranlagungsverfügung sich ihre Einsprache richte (siehe vorne lit. B/1 und 2.1). Als Begründung für das Ausstandsbegehren verwies die Beschwerdeführerin auf nicht näher bezeichnete "Vorereignisse" sowie die Einsprache. Konkrete Ausstandsgründe nannte die Beschwerdeführerin nicht.