8. Nach Ansetzung einer letzten Frist mit Verfügung vom 7. April 2025, welche der Beschwerdeführerin aufgrund deren Eingabe vom 17. April 2025 nochmals per A-Post zugestellt wurde, reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 30. April 2025 das verlangte Passwort sowie zwei weitere Arztzeugnisse ein. Mit Eingaben vom 2. und 5. Mai 2025 reichte sie zudem weitere ergänzende Stellungnahmen ein. Die letzte Eingabe der Beschwerdeführerin erfolgte am 2. Juni 2025. 9. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: