7. Mit Verfügung vom 14. März 2025 wies der instruierende Verwaltungsrichter folgende Gesuche der Beschwerdeführerin ab: a) Das Gesuch gemäss Ziffer 3.2 der Beschwerde um Erlass vorsorglicher bzw. superprovisorischer Massnahmen und -7- "Herausgabeanordnung" für die kontaktlose bzw. elektronische Eröffnung der einverlangten Akten. b) Das Gesuch gemäss Ziffer 3.7 der Beschwerde um "Nachbegründungsfrist" bezüglich des Ausstandes und Ausschlusses der Steuerkommissärin B._____. c) Das Gesuch gemäss Eingabe der Beschwerdeführerin vom 10. März 2025 um Erteilung einer "Nachbegründungsfrist".