3.2 Erlass vorsorglicher bzw. superprovisorischer Massnahmen u. Herausgabeanordnung für die kontaktlose bzw. elektronische Eröffnung der nach [9] einverlangten Akten und aus den in Abs. 1 u.2 dargelegten Gründen. -5- 3.3 Zustellung von Mitteilungen des Verwaltungsgericht AG über den elektronischen Rechtsverkehr 3.4 Kostenfolgen und Verfahrenskosten für vorsorgliche bzw. superprovisorische Massnahmen gilt es vornherein nicht der Antragstellerin zuzulasten bzw. von ihr abzuwenden