2.5 A._____ erhob gegen diese Verfügung wiederum Einsprache. Diese wurde mit Einspracheentscheid vom 31. März 2021 von der Steuerkommission Q._____ abgewiesen. B._____ trat für diesen Entscheid erneut in den Ausstand. C. 1. Mit Eingabe vom 11. Mai 2021 erhob A._____ gegen den Einspracheentscheid vom 31. März 2021 beim Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, Rekurs und beantragte unter anderem den Erlass vorsorglicher Massnahmen zur elektronischen Herausgabe der einverlangten Akten, die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und den Ausstand und Ausschluss der Steuerkommissärin B._____ vom weiteren Verfahren. -4-