__ zuerst mit der Begründung ab, aufgrund des angespannten Verhältnisses mit dem Vorsteher des Steueramts Q._____ ziehe sie es vor, die Akten an einem neutralen Ort wie beispielsweise dem KStA einzusehen. Ab dem 15. Mai 2020 führte sie jeweils aus, im Zusammenhang mit den Coronapandemie gelte für sie aus gesundheitlichen Gründen ein "Kontaktverbot", weshalb die Akteneinsicht auf elektronischem Weg erfolgen müsse. Das Steueramt Q._____ wies A._____ mehrfach darauf hin, dass die Akteneinsicht am Sitz der Amtsstelle zu erfolgen habe.