2.3 In der Folge kam es zu einem Schriftenwechsel zwischen dem Steueramt Q._____ und A._____. Dabei forderte das Steueramt A._____ mehrfach auf, eine substantiierte Stellungnahme zum Ausstandsbegehren einzureichen und insbesondere den Ausstandsgrund zu nennen. Im Gegenzug forderte A._____ das Steueramt mehrfach auf, ihr in elektronischer Form (Übermittlung per Datenträger oder online) vollumfänglich Akteneinsicht in alle Steuer- sowie damit in Zusammenhang stehende Verfahrensakten ab 2009 zu gewähren. Die vom Steueramt angebotene Akteneinsicht am Sitz der Amtsstelle lehnte A._____ zuerst mit der Begründung ab, aufgrund des angespannten Verhältnisses mit dem Vorsteher des Steueramts Q.