Insbesondere hatte der Beschwerdeführer seiner verstorbenen Patientin während rund 10 Jahren nur aufgrund von kurzen Telefongesprächen und ohne persönliche Konsultation die Medikamente Tramadol und Zolpidem verschrieben, letzteres in einer die empfohlene Maximaldosis um das Doppelte überschreitende Dosierung. Bereits gestützt auf diese rechtskräftige Verurteilung ist die Vertrauenswürdigkeit des Beschwerdeführers erheblich beeinträchtigt, da es sich um eine berufsrelevante Straftat handelt. Seine Ausführungen, wes- - 11 -