4. 4.1. Der Beschwerdeführer wurde mit Urteil des Bezirksgerichts R._____ vom 25. Oktober 2022 rechtskräftig der Widerhandlung gegen Art. 20 Abs. 1 lit. e BetmG i.V.m. Art. 11 Abs. 1 BetmG schuldig gesprochen. Der Schuldspruch erfolgte, nachdem eine Patientin des Beschwerdeführers an einer Mischintoxikation verstarb und in der Folge eine missbräuchliche Verschreibungspraxis des Beschwerdeführers sowie die Verletzung von ärztlichen Sorgfaltspflichten festgestellt wurde.