MedBG zerstört werden. Der Verlust der Vertrauenswürdigkeit kann also, muss aber nicht aus der Verletzung von Berufspflichten resultieren (Urteile des Bundesgerichts 2C_95/2021 vom 27. August 2021, Erw. 3.2.3; 2C_879/2013 vom 17. Juni 2014, Erw. 4.3).