2. Es wird gegen Dr. med. A._____ ein definitives Berufsausübungsverbot in eigener fachlicher Verantwortung für das ganze Tätigkeitsspektrum gemäss Art. 43 Abs. 1 lit. e MedBG wegen Verletzung der Berufspflichten laut Art. 40 lit. a MedBG ausgesprochen. 3. Dieser Bewilligungsentzug sowie das Berufsausübungsverbot werden dem BAG nach Rechtskraft zur Eintragung ins Medizinalberuferegister gemeldet. -3- 4. Dr. med. A._____ wird eine Verwaltungsgebühr von Fr. 1'000.- auferlegt.