Hier haben wir es aber klar nicht mit einer erstmaligen Fassung von zuvor (bei der raumplanungsrechtlichen Gebietsregelung) unbekannten Trinkwasserquellen zu tun. Die Quellen R._____ werden seit mindestens 1980 gefasst (vgl. Vorakten, act. 355, Beilage 2, S. 17 ff.) und auf den unmittelbar bei den Quellwasserfassungen R._____ liegenden Parzellen Nrn. bbb (Y._____), ggg (QQ._____) und hhh (Z._____) bestehen seit 1. Januar 1912 belegte Quellenrechte (vgl. Beschwerdeantwort, S. 4). Ohnehin waren die zu den heutigen Parzellen Nrn.