___ zur Herausgabe der gesammelten Untersuchungsberichte der letzten zehn Jahre zu verpflichten. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die Gemeinde diese Berichte schon längst von sich aus herausgegeben hätte, wenn eine genügend lange Messreihe vorliegen würde, wehrt sie sich doch nicht grundsätzlich gegen den Antrag der Beschwerdeführer, ihnen eine beschränkte Verwendung von flüssigem Hofdünger in der Zone S2 ausnahmsweise zu gestatten (vgl. Vorakten, act. 121).