In Erw. 4.5 des angefochtenen Entscheids und auf S. 3 der Beschwerdeantwort weist die Vorinstanz zu Recht darauf hin, dass keine genügend lange Messreihe an mikrobiologischen Analysen des Quellwassers der Quellwasserfassungen R._____ vorliege, um von einer Bodenbeschaffenheit ausgehen zu können, welche gewährleiste, dass keine pathogenen Keime ins Grundwasser gelangen. Offenbar veröffentlichte die Wasserversorgung Q._____ im Internetauftritt der Gemeinde Q._____ einen "Untersuchungsbericht Trinkwasser / periodische Eigenkontrolle" vom 13. Februar