Den von der Vorinstanz stattdessen verlangten Nachweis einer Bodenbeschaffenheit, die gewährleiste, dass keine pathogenen Mikroorganismen in die Grundwasserfassung oder -anreicherungsanlage gelangten, mittels mikrobiologischer Analysen über eine genügend lange Messreihe könnten sie (die Beschwerdeführer) unmöglich erbringen, weil diese Daten bei der Gemeinde Q._____ lägen. Die Vorinstanz nehme selbst Bezug auf einen Untersuchungsbericht im Internet.