Somit beliefen sich die jährlichen Mehrkosten für die Bewirtschaftung dieser 175 Aren auf Fr. 1'141.00 pro Jahr (Fr. 1'029.00 [147 Aren x Fr. 7.00] + Fr. 112.00 [28 Aren x Fr. 4.00]). Mangels Thematisierung im angefochtenen Entscheid ist davon auszugehen, dass die Vorinstanz nicht nur den Mehraufwand als solchen, sondern auch die erwähnten Mehrkosten anerkennt, aber als (auch der Höhe nach) zu unbedeutend einstuft, um von einer mehr als geringen Betroffenheit der Beschwerdeführer auszugehen.