Die Beschwerdeführer selbst bezifferten die Mehrkosten für den erhöhten Bewirtschaftungsaufwand in Anlehnung an eine Empfehlung des Bauernverbands des Kantons Aargau für das Wiesland auf Fr. 7.00 pro Are und Jahr und für das Ackerland auf Fr. 4.00 pro Are und Jahr (Vorakten, act. 97). Von den 175 Aren Land innerhalb der Zone S2 entfallen 28 Aren auf Ackerfläche, der Rest auf Dauerwiesen (Vorakten, act. 272). Somit beliefen sich die jährlichen Mehrkosten für die Bewirtschaftung dieser 175 Aren auf Fr. 1'141.00 pro Jahr (Fr. 1'029.00 [147 Aren x Fr. 7.00] + Fr. 112.00 [28 Aren x Fr. 4.00]).