Den Mehraufwand für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung innerhalb der ausgedehnten Grundwasserschutzzone bezeichne die Vorinstanz als gering, weil vom Verbot des Einsatzes von flüssigem Hof- und Recyclingdünger nur 175 Aren betroffen seien, was rund 4,4% der düngbaren Flächen des Betriebs entspreche. Aus der Fachbeurteilung der Abteilung Landwirtschaft Aargau (Vorakten, act. 272 f.) sei hingegen ersichtlich, dass die Ausdehnung der S2-Fläche mit dem Gülleverbot um den Faktor 6,5 erfolge. Zudem würden bisher nicht tangierte Flächen neu betroffen.