__ vom 30. Januar 2023 (Vorakten, act. 92 ff.) zeige, welches Ausmass der Eingriff in ihr Eigentum bewirke. Auch wenn sich das abparzellierte Grundstück Nr. ccc nicht mehr in ihrem Eigentum befinde, bestünden die Anforderungen an die Massnahmen gemäss Gefahrenkataster weiterhin und belasteten privates Grundeigentum, weshalb diese für die Interessenabwägung relevant seien.