nicht der Wasserversorgung dienten (Ziff. 4.1), die Markierung der Abgrenzung der Zone S2 (Ziff. 4.3), das Verbot einer ganzjährigen Weidetierhaltung sowie das Anbieten von Tränkstellen und Fressplätzen (Ziff. 4.19), das Verbot der Lagerung von Siloballen (Ziff. 4.21) und das Verbot des Ausbringens von flüssigem Hof- und Recyclingdünger (Ziff. 4.22). Auch diese Nutzungsbeschränkungen verursachten einen Mehraufwand und Ertragsminderungen. Die Zusammenstellung der Kosten im Schreiben der F._____ vom 30. Januar 2023 (Vorakten, act. 92 ff.) zeige, welches Ausmass der Eingriff in ihr Eigentum bewirke.