Im Schutzzonenreglement seien in den Zonen S2 und S3 die folgenden Nutzungsbeschränkungen vorgesehen: die Verwendung von in Grundwasserschutzzonen nicht zulässigen Wirkstoffen gemäss der Liste des Pflanzenschutzdienstes des Landwirtschaftlichen Zentrums Liebegg (Ziff. 3.37), ein Verbot von Hoch- und Tiefbauten, die - 18 -