Wie bereits in Erw. 3.2 vorne gesehen, kann einer Verunreinigung des Quellwassers problemlos durch Dichtigkeitskontrollen an der Abwasseranlage des J-Hofs vorgebeugt werden, während vom Feldweg in der Zone S2 keine ersichtliche Gefährdung für die Trinkwasserqualität ausgeht. Es gibt somit in dieser Hinsicht keinerlei Anlass, eine Aufgabe oder Verlegung der Quellwasserfassungen R._____ zu prüfen.