anbelangt, weist nichts darauf hin, dass von den bestehenden Bodenverhältnissen eine Beeinträchtigung oder auch nur Gefährdung der Trinkwasserqualität ausgehen könnte. Im Hydrogeologischen Bericht "Schutzzonenreglement für die Quellwasserfassungen S._____, T._____, U._____, V._____, W._____, X._____, Y._____, Z._____ und QQ._____ mit 5 Schutzzonenplänen und mit Erläuterungen" der C._____ AG vom 8. Oktober 1984 (Vorakten, act. 355, Beilage 2) wurde dem Quellwasser der Quellwasserfassungen Y._____, Z._____ und QQ._____ eine "stets gute bakteriologische Beschaffenheit" bescheinigt, was nicht zuletzt auch mit den eher unproblematischen Umgebungsverhältnissen zu tun haben dürfte.