Dass mit der Ausscheidung bzw. Erweiterung der Grundwasserschutzzone eine qualitative Beeinträchtigung ausgeschlossen werden könne, werde bestritten. Eine solche könne auch durch ungünstige Bodenverhältnisse ausgelöst werden, die sich durch Grundwasserschutzzonen nicht verbessern liessen. Naturgemäss sei das Risiko für Beeinträchtigung der Wasserqualität bei Quellwasserfassungen auf Landwirtschaftsland höher als im Wald.